Übergangsfrist Rauchmelderpflicht endet
Die Übergangsfrist für die Anbringung von Rauchmeldern, die seit 2013 bestand, endet zum Jahresende. Das bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2017 Rauchmelder Pflicht werden. Die Erstinstallation in der Wohnung muss der Eigentümer auch im Bestand vornehmen. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft ist der Mieter zuständig. Auf jeder Etage sollte mindestens ein Rauchmelder an zentraler Stelle angebracht werden, beispielsweise im Flur. Jeweils ein weiterer Melder gehört in jedes Schlaf- und Kinderzimmer sowie in den Keller. Optimalen Schutz bieten zusätzliche Melder im Wohn- und im Arbeitszimmer sowie auf den Dachboden. Melder sollten mittig an der Decke befestigt werden. Grafikquelle: FF Stadt Höxter