Rauchmelderpflicht sind seit 01. April 2013 Pflicht
Die bereits im Dezember 2012 geplante Rauchmelderpflicht ist wie geplant jetzt zum 1. April 2013 in Kraft getreten. Dazu hat der NRW-Landtag am 21. März 2013 die Änderung der Landesbauordnung beschlossen. Jetzt sind Eigentümer zur Erstausstattung mit Rauchwarnmeldern bei Neubauten verpflichtet. Für Wohnungen im Bestand gilt eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres 2016. Die Erstinstallation in der Wohnung muss der Eigentümer auch im Bestand vornehmen. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft ist der Mieter zuständig.
Die Freiwillige Feuerwehr rät, sich trotz der Übergangsfrist bis 2016 bei bestehenden Wohnungen schnellstens mit diesem Thema auseinanderzusetzen. „Trotz langjähriger Aufklärungskampagnen gibt es einfach zu wenig Rauchwarnmelder in Nordrhein-Westfalen“, erklärten NRW Innenminister Ralf Jäger und Bauminister Michael Groschek zum bundesweiten Rauchmeldertag im Sommer 2012. „Nach Schätzungen sind in zwei von drei Haushalten immer noch keine Rauchmelder installiert. Diese Zahl werden wir mit dem neuen Gesetz deutlich erhöhen“, sind sich Jäger und Groschek sicher. Innenminister Jäger ergänzt: „Alleine in der ersten Hälfte des Jahres 2012 sind bereits 40 Menschen bei Wohnungsbränden in NRW ums Leben gekommen. Viele Menschen unterschätzen die gefährlichen Rauchgase. Schon nach wenigen Sekunden besteht Lebensgefahr durch eine Rauchgasvergiftung“ (Quelle: Landesregierung NRW). Fakt ist: Besonders gefährlich ist der bei Wohnungsbränden entstehende Rauch, weil er sich um ein Vielfaches schneller verbreitet als Feuer.
Wo bekomme ich die Melder am besten her?: Im Fachhandel oder im Baumarkt um die Ecke. Tipps zum Kauf: Verwenden Sie ausschließlich optische Rauchmelder! Nur geprüfte oder nach internationalen Normen hergestellte Geräte bieten optimalen Schutz (z.B. VdS-Zertifikat nach prEN 12239 – die derzeit strengste Norm für Heimrauchmelder). Erwerben Sie nur Geräte, die mit dem CE- und GS-Zeichen ausgewiesen sind. Achten Sie beim Kauf auf eine mehrjährige Garantie des Gerätes. Empfehlenswert sind batteriebetriebene Rauchmelder, da sie auch bei Ausfall der Stromversorgung funktionsfähig bleiben.
Wo bringe ich die Rauchmelder an? Auf jeder Etage sollte mindestens ein Rauchmelder an zentraler Stelle angebracht werden, beispielsweise im Flur. Jeweils ein weiterer Melder gehört in jedes Schlaf- und Kinderzimmer sowie in den Keller. Optimalen Schutz bieten zusätzliche Melder im Wohn- und im Arbeitszimmer sowie auf den Dachboden. Melder sollten mittig an der Decke eines Raumes befestigt werden.
Original-Quelle: Freiwillige Feuerwehr der Stadt Höxter, Thomas Kube. Ergänzung: Löschzug Peckelsheim, Marco Janzen